Seit dem 19.03.2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung des Stadtsportbundes Düsseldorf.
Sie ist hier abzurufen: https://www.sportangebote-duesseldorf.de/fileadmin/co_system/duesseldorf/media/PDFs/coronaschvo_ab_19.03.2022_mit_markierungen.pdf
Für Sport im Freien gibt es keine Einschränkungen mehr. Sport drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung.
Sport drinnen: 3G
Die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist nur für immunisierte Personen (geimpft/genesen) oder getestete Personen
zulässig. „3G“ bedeutet: immunisiert oder getestet; mind. 2-mal geimpft oder genesen (positiver PCR Test liegt >28 Tage und weniger als < 90 Tage zurück). Oder aktuell gültiger PCR Test (48 h) oder Antigen-Schnelltest (24 h).
Die Maskenpflicht in Innnräumen besteht weiterhin für alle Personen.